Führerschein Hubarbeitsbühnen

 

Arbeitsmittel dürfen nur von geeigneten, ausgebildeten und unterwiesenen Mitarbeitern bedient werden.  (Betriebssicherheitsverordnung). 

So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR/GUV-R 500) festgelegt.

 

Demnach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Mitarbeiter beauftragen,

die eine Ausbildung und somit eine Befähigung nachgewiesen haben.

 

Dazu können wir in Ihrem Unternehmen, an Ihrer Hubarbeitsbühne, geeignete Mitarbeiter ausbilden und qualifizieren.

Mit einem theoretischen und praktischem Teil, dauert die Ausbildung ca. 6-8 Stunden (jenachdem, wie groß die Teilnehmergruppe ist) und.... sie könnte an einem beliebigen Tag der Woche stattfinden.

 

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Mitarbeiter von unserem zertifiziertem Ausbilder einen Hubbühnen-Bediener-Ausweis, den Befähigungsnachweis. (mit Lichtbild, sowie einer Urkunde) . Jetzt kann der Mitarbeiter von Ihnen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen rechtssicher, schriftlich bestellt werden.

 

Auch die nötigen Folgeunterweisungen, die dann jährlich stattfinden müssen, organisieren und übernehmen wir gerne für Sie.

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