Persönliche Schutzausstattung (PSA)

Persönliche Schutzausstattung (PSA) muss bei allen Tätigkeiten verwendet werden, die...

  • aufgrund ihrer Art, Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten.
  • durch andere Maßnahmen (technische oder organisatorische) die Gefährdung nicht verhindert werden können.

Beachten Sie: Schutzausstattung kann ebenfalls belastend für den Mitarbeiter werden. Deshalb sollte immer mit dem Minimalprinzip eingesetzt werden. (nur so viel, wie nötig)

 

Manchmal muss man sie nur anbieten...und manchmal muss man auf die Benutzung bestehen...

Mitarbeiter müssen gezielt für die Nutzung der PSA unterwiesen werden... ob Schutzbrillen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe ...

 

Wir beraten Sie in der Auswahl der PSA ....damit Sie immer auf der "sicheren Seite" sind...

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