Ob Verwaltung, Gastronomie, Küche, Werkstatt oder Arztpraxis....
... jedes Unternehmen hat bezüglich der Betrieblichen Hygiene, ein unterschiedliches Anforderungsprofil:
Werden Ihre Mitarbeiter mit biologischen Gefährdungen konfrontiert?
(gezielte / ungezielte Biologische Gefährdung)
Das wichtigste ist, diese Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, um die wirksame Schutzmaßnahmen, vor Eintritt der Gefährdung, einzuleiten.
Mit der zertifizierten Fachkunde: Biostoffrecht, erarbeiten wir für Ihr Unternehmen adäquate Lösungen:
- Erstellung von Reinigungs- und Desinfektionpläne
(wer reinigt/desinfiziert was, womit, wie, mit welcher Einwirkzeit?)
- Einhaltung der HACCP Richtlinien (bei Lebensmittelproduzierenden Betrieben/ Küchen).
- Aushänge (an Waschbecken / WC) mit Anweisungen zur korrekten Handreinigung /-desinfektion.
- Maßnahmen bei Feuchtearbeitsplätzen.
- Erstellen eines Hautschutzplanes.
- Erstellung von Dokumentationen (Betriebsanweisungen gem. BioStoffV - Mitarbeiterunterweisungen)
(Wir stellen Ihnen Beispielhaft sämtliche Dokumentationen, anhand unserer "Mustermappe" vor)