Betriebliche Erste Hilfe

Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht!

 

Für jedes Unternehmen ab zwei Mitarbeiter müssen betriebliche Ersthelfer ausgebildet und bestellt werden. (DGUV V1)

Die Anzahl der Betrieblichen Ersthelfer richtet sich nach Anzahl der Mitarbeiter und deren Tätigkeiten.

 

Dazu kommt unser zertifizierter Ausbilder (vom Unfallversicherungsträger ermächtigt) zu Ihnen in den Betrieb und führt (eintägig)

die Ausbildung durch.

Diese Ausbildung muss dann alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Bezahlt wird die Ausbildung komplett mit Gutscheinen ihrer BG.

Wir organisieren das gerne für Sie.

 

 

Zusätzlich können wir Ihnen, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt,  Weiterbildungen in sämtlichen Themen der Ersten Hilfe anbieten.

Gerade durch dieses Unfallprävention werden Sie eine enorme Motivation Ihrer Mitarbeiter erreichen.

Welcher Mitarbeiter hätte nicht gerne so einen Chef, "der sich um so was kümmert".

 

Dazu könnte unser zertifizierten Ausbilder in Ihrem Betrieb Weiterbildungen zum Thema:

 

-  Einsatz des Defibrillaor

-  Auffinden einer bewustlosen Person

-  Erste Hilfe bei Herz- Kreislaufschwäche 

   durchführen.

 

Gerne bespricht unser Ausbilder, Art und Umfang einer solchen Weiterbildung.

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