Gemäß Arbeitsschutzgesetz, bzw. dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), muss jeder Unternehmer mit mehr als 20 Mitarbeiter,
vier Arbeitsschutzsitzungen im Jahr abhalten.(§ 11 ASiG)
Teilnehmer sollten sein:
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und zu beschließen.
Der ASA ist ein betriebliches-Gremium, und dient zum::
Ein wichtiger Nutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Seine Effizienz hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser sich betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von präventiven Arbeitsschutzzielen in der täglichen Betriebs-Praxis.
Bei Arbeitsunfällen muss die Dokumentation in der Regel, auf Verlangen der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse, bei schweren Unfällen der Staatsanwaltschaft, vorgelegt werden.
Gerne würden wir die Arbeitsschutzsitzung in ihrem Unternehmen moderieren und selbstverständlich dokumentieren.