Die Arbeitsschutzsitzung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz, bzw. dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), muss jeder Unternehmer mit mehr als 20 Mitarbeiter, 

vier Arbeitsschutzsitzungen im Jahr abhalten.(§ 11 ASiG)

 

Teilnehmer sollten sein:

  • Unternehmer (oder ein Beauftragter)
  • Betriebsarzt (BA)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
  • alle Sicherheitsbeauftragten (SB) -  gem. DGUV-I 211-021) - ab 20 Mitarbeiter
  • zwei Mitglieder vom Personal- /Betriebsrat

 

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und zu beschließen. 

Der ASA  ist ein betriebliches-Gremium, und dient zum::

  • aufdecken von Arbeitsschutzmängel / erörtern von Arbeitsschutzthemen.
  • beraten für Maßnahmen und festlegen von Zuständigkeiten.
  • vorbereiten von Entscheidungen.
  • festlegen und terminieren von Lösungen.

 

Ein wichtiger Nutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Seine Effizienz hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser sich betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von präventiven Arbeitsschutzzielen in der täglichen Betriebs-Praxis.

 

Bei Arbeitsunfällen muss die Dokumentation in der Regel, auf Verlangen der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse, bei schweren Unfällen der Staatsanwaltschaft, vorgelegt werden.

 

Gerne würden wir die Arbeitsschutzsitzung in ihrem Unternehmen moderieren und selbstverständlich dokumentieren.

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