Brandschutzhelfer

 

 

 

Betriebliche Brandschutzhelfer sind Pflicht!

...zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (i.S.d. ASR A2.2 Abschnitt 6.2und (7))

 

 

Brandschutzhelfer müssen neben den betrieblichen Ersthlfern namentlich bestellt werden:

--> i.d.R. 5% der Mitarbeiter bei normaler Brandgefährdung (Bei Schichtbetrieb, o.ä. mehr...)

 

Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

 

Die Ausbildung (Theoretischer und praktischer Teil) wird bei Ihnen auf dem Firmengelände durchgeführt.

Sie umfasst zwei Unterrichtseinheiten (Teorie) und eine praktische Löschübung (Praxis)

Wiederholung:   alle 3-5 Jahre

 

Jeder bei uns ausgebildete Brandschutzhelfer erhält eine Urkunde und eine "Brandschutzhelfer" - Weste.

 

Im Schadendsfall (nach einem Brand) kann es versicherungstechnische Probleme geben, wenn Sie nicht die vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfer ausgebildet haben.

 

Es kann lebenswichtig werden, dass Sie einige Mitarbeiter im Unternehmen haben, die sich mit Brandbekämpfung und der Handhabung von Feuerlöschgeräten haben !!!!

 

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