Unterweisungen

 

Erstunterweisungen müssen vor Arbeitsantritt, bei Wechsel der Arbeitsaufgaben / Arbeitsmittel o.ä., durchgeführt werden

( §4, DGUV Vorschrift1 )

Danach müssen Sie regelmäßig (mindestens jedoch jährlich) wiederholt und dokumentiert werden. 

Die Dokumentation müssen vom Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber unterschrieben werden und anschließend 5 Jahre aufbewahrt werden!

 

Haben Sie von all Ihren Mitarbeitern aktuelle Unterschriften über die Unterweisungen vorliegen?

Denn:  Bei Arbeitsunfällen müssen diese in der Regel, auf Verlangen der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse... bei schweren Unfällen der Staatsanwaltschaft, vorgelegt werden.

 

Dazu können wir Ihnen Unterweisungsunterlagen übergeben, mit denen Ihre Führungskräfte auch eine große Anzahl an Mitarbeitern selber und einfach unterweisen könnten. 

Dabei werden auf einer Unterweisungsquittung jedem Mitarbeiter individuell verschiedene Unterweisungsmodule (Themen) zugewiesen.

Ob für den PC-Arbeitsplatz, an Maschinen, auf Montage .... 

 

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