Leiter- und Tritte Prüfung

Leitern und Tritte sind technische Arbeitsmittel. Sie können in unsachgemäßem Zustand eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen.

Leider ist statistisch betrachtet, die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Leitern oder Tritte sehr hoch.

Für den Unternehmer, der in seinem Betrieb Leitern einsetzt, besteht deswegen eine Prüfpflicht.

Tritte und Leiter müssen in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) bei einer Prüfung nach BGI 694, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

  • Diese Prüfungen, inkl. der Prüfplaketten und der Leiterkontrollblätter (Dokumentation), sowie die Mitarbeiterunterweisungen, könnten wir für Sie übernehmen. 

(Wir können Ihnen dazu Beispielhaft eine Dokumentation, anhand unserer "Mustermappe" vorstellen)

 

Geschieht ein Unfall an einer ungeprüften Leiter, könnten unangenehme Regressansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Deshalb:

Mit der regelmäßigen Prüfung vermeiden Sie, dass so ein Unfall überhaupt erst entsteht!

 

Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!!

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