Gefährdungsbeurteilung

 

 

 

 

Im § 3 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Unternehmer vor Beginn einer Tätigkeit die Gefährdungen ermitteln und zum Schutz von Gesundheit und Leben der Mitarbeiter, die eventuell notwendigen Schutzmaßnahmen, durchführen.

 

Die Gefährdungsbeurteilungen des Betriebes sind die wichtigsten "Instrumente"  für einen wirksamen Arbeitsschutz. Sie stellen das "Herzstück" des Arbeitsschutzes dar. An der Qualität der Gefährdungsbeurteilungen mißt sich die Effektivität der Schutzmaßnahmen. 

 

Wir definieren und lokalisieren für Sie systematisch die unterschiedlichen Risikofaktoren von Tätigkeiten oder von ganzen Arbeitsplätzen. Dabei Stellen wir den "Ist-Zustand" fest und erarbeiten daraus sogenannte Schutzziele.

 

Selbstverständlich beraten wir Sie qualifiziert bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Falls jedoch erwünscht erstellen wir diese Gefährdungsbeurteilungen komplett für Sie.

 

Gerne stellen wir Ihnen eine "Beispiel-Gefährdungsbeurteilung" anhand unserer Mustermappe vor...

 

 

 

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