Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), bzw. dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), muss jeder Unternehmer einmal jährlich eine Betriebsbegehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit dem zuständigen Betriebsarzt veranlassen.
Das Begehungsprotokoll wird dann meist zu einem wichtigen Bestandteil der Arbeitsschutz-Sitzungen.
Die Betriebsbegehung ist dabei eine direkte Möglichkeit, unmittelbar die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen im Betrieb zu untersuchen und dadurch mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen aufzudecken, ...um sie zukünftig zu vermeiden.
So könnten dann konkrete, präventive Arbeitschutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
Die Begehung stellt einen wichtigen "Baustein" im betrieblichen Arbeitsschutz dar. Es könnten nicht nur neue Mängel aufgedeckt, sondern auch ältere, bereits umgesetzte Schutzmaßnahmen kontrolliert werden. (Wirkungskontrolle)
Dabei sollte die Begehung aber nicht nur kontrollierend durchgeführt werden, sondern es sollte auch kooperativ mit den Mitarbeitern über den Arbeitsschutz gesprochen werden.
Regelmäßige Betriebskontrollen stärken zudem Ihre Position im Unternehmen, als pflichtbewusstes Unternehmen, das sich um seine Mitarbeiter kümmert.
Bei Arbeitsunfällen muss die Dokumentation über die Begehungen, in der Regel, auf Verlangen der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse, bei schweren Unfällen der Staatsanwaltschaft, vorgelegt werden.